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Informationen  zum Belegverfahren:

die Seminare in diesem Modul sind teilnehmerbegrenzt und nur für Studierende belegbar, die im Master eingeschrieben sind. Aus diesem Grund ist es zum Zwecke der besseren und gleichmäßigeren Verteilung der Studierenden auf die bestehenden Seminarangebote notwendig, sich über das LSF-Belegverfahren: Platzvergabefunktion zu dem von Ihnen gewünschten Seminaren anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Belegungsverfahren nur für Studierende, die im Studiengang eingeschrieben sind möglich ist und die Plätze zunächst nur an Master-Studierende ab dem 4. FS vergeben werden.



Belegwünsche: Belegungsfrist vom 01.09.2023 bis 22.09.2023 (mittags):

Belegungwünsche können, sofern Sie im Studiengang eingeschrieben sind, ab dem 01.09.2023 bis 22.09.2023 (mittags) eingegeben werden. Mehrfachbelegungen sind in diesem Verfahrensschritt möglich. Danach erfolgt die Platzzuweisung, die Sie ab dem 28.09.2023 einsehen können, vorher sind Änderungen der sichtbaren Platzzuweisung noch möglich. Es wird nur ein Seminarplatz zugeweisen.


Nachbelegung: Nachbelegungsfrist vom 28.09.2023 bis 05.10.2023 (mittags):

die Nachbelegung ist vom 28.09.2023 bis 05.10.2023 (mittags) mittels Windhundverfahren möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Mehrfachbelegung von Veranstaltungen in einem Teilgebiet nicht möglich und unzulässig ist. Diese werden nach dem 05.10 storniert.

 

 Studierende in besonderen Situationen

Studierende, die sich gemäß §23 der GPO für den Master of Education in besonderen Situationen befinden, können sich per Mail unter Angabe der Lehrveranstaltung, des Dozenten und ihrer Matrikelnummer und eines Nachweises der besonderen Situation beim Studiengangsmanagment (catharina.suttkus@uni-due.de) um eine vorzeitige Zulassung in der Zeit vom 01.09.2023 bis 22.09.2023 bewerben.


Die Belegfunktion hat keine Auswirkung bzw. steht in keinem Zusammenhang mit der später zu erbringenden Studienleistung/Prüfungsleistung. Sie dient lediglich der Seminarplatzzuweisung.

 

 

Hinweis zur Belegung des PHW-Moduls Bildungswissenschaften:

Die Belegung des PHW-Modul soll in dem Semester erfolgen, in dem Sie auch die Masterarbeit anfertigen. Dieser Bereich kann nicht vorgezogen studiert werden, wenn nicht auch parallel die Masterarbeit geschrieben wird.  Ausgehend von der Regelstudienzeit ist dieses Modul entweder im vierten Semester zu belegen oder dann wenn Sie nachweisen können, dass Sie die in der Fachprüfungsordnung und der gemeinsamen Prüfungsordnung (§ 20 Absatz (3)) ausgewiesenen Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit erfüllen: 

Gemeinsamen Prüfungsordnung nach § 20 Absatz (3) vorgegebenen 35 Credits, den erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters sowie zusätzlich den erfolgreichen Abschluss des Moduls MA „Schule und Unterricht“ (Biwi) und des Moduls MB „Forschungswerkstatt Biwi: Schule und Unterricht forschend verstehen und entwickeln“. Für HRGe muss noch zusätzlich das Biwi-Modul MC: „Bildungsforschung“ oder das „BiWi-Modul MD „Projektwerkstatt“ nachgewiesen werden. 

Die Dozenten sind angehalten sich dies zu Veranstaltungsbeginn von ihnen nachweisen zu lassen.

 



 
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