Kommentar |
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Die Inanspruchnahme des Begriffs „Menschenwürde“ erfolgt im Rahmen medizinethischer Konflikte häufig in der Auseinandersetzung mit den vulnerablen Phasen menschlichen Lebens: dem werdenden Leben bis hin zur Geburt, der Hilfsbedürftigkeit im Alter bis hin zur Sterbebegleitung und zum Tod. Der Rekurs auf dieses „höchste Moral- und Rechtsprinzip“ (O. Höffe) beschränkt sich allerdings nicht auf diese Problemfelder: Auch im Kontext von Gerechtigkeitsfragen wird dieser Begriff in den Fokus gerückt. Die Unterschiedlichkeit der Sphären, in denen im Rekurs auf den Würdebegriff positive und negative Anprüche formuliert und gerechtfertigt werden, macht deutlich, neben der systematischen Funktion ist auch die inhaltliche Bestimmung menschlicher Würde keineswegs eindeutig. Ob, und wenn ja, welche Deutung des Begriff zur Lösung der gegenwärtigen gesellschaftlichen bzw. medizinethischen Konflikte beizutragen vermag, ist kontrovers.
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