Der Anspruch der allgemeinen Freiheit gehört zur „strukturellen Basis moderner Gesellschaften” (Pongratz 2011, S. 174). Demnach gilt es als generelles Bildungsziel, Heranwachsende zur Selbstermächtigung zu führen, d.h. sie zur Freiheit zu „befähigen“. Damit ist Bildung und Erziehung auch darauf angewiesen, das Verhalten von Lernenden zu „korrigieren” und das Denken von Heranwachsenden in gewisse Richtungen zu lenken. Die kantische Frage „Wie kultiviere ich die Freiheit bei dem Zwange?” ist hier Programm (Kant 1977, A 32).
Dieses der Bildung und Erziehung inhärente Spannungsverhältnis von Freiheit und Zwang kulminiert letztendlich in der Frage, inwiefern Strafen in den jeweiligen Situationen zulässig zu erachten sind. Mit Blick auf die Vergangenheit zeigt sich, dass die „Strafkultur” starken Wandlungen unterworfen ist: Im 19. Jahrhundert war es überwiegend der Drill in einem „durchrationalisierten Lernsystem” (Pongratz 2011, S. 178), in dem die körperliche Züchtigung an der Tagesordnung war. Hinzukamen Disziplinierungstechniken, die bis heute nachwirken. So stellt bspw. Michel Foucault in der Ordnung des Klassenraumes den „zwingenden Blick” der Lehrperson heraus, dem die Schüler_innen nicht entkommen können (vgl. Foucault 1976, S. 216).
In dem Seminar werden wir uns sowohl in die Vergangenheit blicken und uns die Entwicklungslinien zu Disziplin und Strafen anschauen als auch gegenwärtige „Disziplinierungsmaßnahmen“ kritisch betrachten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Seminar um ein Blockseminar handelt. Eine kurze Vorbesprechung wird am 17.5. um 18 Uhr digital stattfinden. (Ich informiere Sie diesbezüglich zuvor nochmals per Mail.) |