Kommentar |
Die Vorlesung verbindet die Einführung mit einer Vorstellung der wichtigsten Gebiete des öffentlichen Rechts und der Einführung in juristische Arbeiten. Es gibt einen Überblick über Gliederung und Struktur der Rechtsordnung, Rechtswege und Gerichte.
Recht ist ein historisch gewachsenes und gesellschaftlich bedingtes Normengefüge. Es soll erklärt werden, wie es entsteht, wie es sich von anderen Wissenschaftszweigen unterscheidet, was es leisten kann. Dabei werden auch die Studienschwerpunkte für das Sozialwesen erläutert und begründet. Insbesondere die Leistungsbereiche des Jugendhilferechts werden genauer dargestellt.
Im weiteren Verlauf werden Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und das Verwaltungsverfahren besprochen. Die Anschaffung einer Gesetzessammlung, zumindest von SGB II, VIII und XII ist notwendig. Weitere einführende Literatur befindet sich im Semesterapparat.
Der Inhalt ist Bestandteil der später abzulegenden Teilfachprüfung Öffentliches Recht. |