Dies ist eine Wahlpflichtveranstaltung im rechtswissenschaftlichen Modul. Diese Veranstaltung kann zusammen mit der Veranstaltung 9.1 als Gegenstand der Modulteilprüfung gewählt werden. Es werden fortführend und ergänzend und damit aufbauend zu der Veranstaltung Grundzüge des Bürgerlichen Rechts (BGB I) weitere Bereiche des BGB, insbesondere aus dem Schuldrecht AT vermittelt. Der Student soll weitere Vertragstypen kennen lernen, wissen, wann und wie mit Leistungsstörungen umzugehen ist, Verlust und Erwerb von Eigentum beherrschen und sich vertieft im Erbrecht auskennen. Er soll noch vertrauter werden mit der Abwicklung und Rückabwicklung von Verträgen und Schadensersatzansprüchen. Die Teilnehmer benötigen unbedingt einen Gesetzestext des BGB. Im Anschluss an der Vorlesung findet eine 1-stündige praktische Übung zu BGB II statt. Praktische Anwendung des zuvor gehörten Vorlesungsstoffes auf Lebenssachverhalte. HINWEIS: Der Besuch dieser Veranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor BGB I erfolgreich abgeschlossen wurde! Studienempfehlung: zwischen dem 2. und 4. Semester, in jedem Fall aber nur vollständigem nach Besuch der Veranstaltung 9.1 Im Übrigen wird auf die unterrichtsbegleitenden Materialien verwiesen, die als pdf.Datei abgerufen werden können unter: www.uni-due.de/bildungswissenschaften/schwedhelm/ |