Kommentar |
Eine Zensur der Presse findet nicht statt. So steht es im Grundgesetz. Trotzdem: Journalistinnen und Journalisten haben keinen Freifahrschein für alles und jedes. Deshalb klären wir zunächst das Spannungsverhältnis von Pressefreiheit und Verantwortungsbewusstsein. Wir befassen uns in diesem Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Grundlagen, mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, mit Geschichte und Funktion des deutschen Presserates. Und wir befassen uns mit Aspekten ethischen Handelns im journalistischen Alltag: mit Beispielen von Verletzung der Menschenwürde, fragwürdigen Recherchemethoden, Vorverurteilungen und Ehrverletzungen. An Fallbeispielen erörtern wir Kriterien, Instrumente und Interventionen des Beschwerdeausschusses des deutschen Presserates und Argumentationslinien der Rechtsprechung. |