Kommentar |
Normative Forderungen an uns ergeben sich sowohl aus der Moral als auch aus dem Recht. Denken Sie an Immanuel Kants Unterscheidung (in der Metaphysik der Sitten): „Die Rechtslehre hatte es blos mit der formalen Bedingung der äußeren Freiheit ..., d. i. mit dem Recht, zu thun. Die Ethik dagegen giebt noch eine Materie (einen Gegenstand der freien Willkür), einen Zweck der reinen Vernunft, der zugleich objektiv-nothwendiger Zweck, d. i. für den Menschen als Pflicht, vorgestellt wird, an die Hand.“ In dieser Bemerkung betont Kant den Unterschied zwischen Ethik und Recht. In der Einführungsveranstaltung soll den historischen Pfaden dieser und vieler weiterer rechtsphilosophischer Unterscheidungen nachgegangen werden.
Ziele der Veranstaltung: - Lektüre verschiedener historischer Texte zur Rechtsphilosophie.
- Beantwortung der Frage: „Was ist Recht?“
- Es soll ferner ein erster Einblick in die normativen Grundlagen des Rechts gegeben werden.
Zu dieser Veranstaltung sind max. 10 BA-Studierende des Moduls E3 Studium liberale eingeladen. Online-Anmeldung ausschl. für E3-Studierende während der Anmeldefrist über die IOS-Anmeldemaske: Studium liberale (vgl. www.uni-due.de/ios)! )! Für E3 bitte nicht über LSF anmelden!
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Literatur |
Textgrundlage: Rechtsphilosophie, hrsg. v. Dietmar von der Pfordten, Freiburg: Alber, 2002. (Textgrundlage der Veranstaltung) Einführend: Hasso Hofmann, Einführung in die Rechts- und Staatsphilosophie, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 4. Aufl., 2008 |
Bemerkung |
Modul IV: L2, Magister, GyGe, GHR, BA E2, E3 |