Die Rechtsphilosophie ist eigentlich ein relativ neuer Zweig der Philosophie. Ein Hauptgrund für ihre neuzeitliche Bedeutung ist die moderne Ablehnung gegenüber dem Naturrecht. In der Folge dieser Ablehnung entstand eine große Vielfalt an Theorien des Rechts. In den Rechtswissenschaften wird der Begriff des Rechts oft nur benutzt und in der Rechtspraxis ist er oft nicht viel mehr als ein systematisches Amalgam aus verschiedenen Rechtsbegriffen. Am Beispiel der Position von Herbert Lionel Hart sollen die verschiedenen systematischen Grundthemen der Rechtsphilosophie diskutiert werden.Ziele der Veranstaltung:
Textgrundlage: Hart, Herbert Lionel Adolphus Hart, Der Begriff des Rechts, übers. v. Alexander von Baeyer, Frankfurt: Suhrkamp, 1973.Einführend: Neue Theorien des Rechts, hrsg. von Sonja Buckel u. a., Stuttgart: Lucius & Lucius, 2009.
Modul IV: Master, Magister