Kommentar |
Die adelige und kirchliche Grundherrschaft des Mittelalters stellt nicht nur eine Herrschaft über Grund und Boden, sondern auch über Menschen dar. Sie ist Basis der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Existenz und somit auch von erheblicher Bedeutung als Rechtsobjekt. Als solches begegnet uns die Grundherrschaft vor allem in Urkunden und Güterverzeichnissen, in denen sich die damit verbundenen Rechte, insbesondere die Besitz- und Verfügungsrechte spiegeln. Aus diesen Quellen sollen die rechtliche Stellung der Männer, der Frauen, der Geistlichen sowie der kirchlichen Institutionen erarbeitet und Erkenntnisse und Zugänge zur Rechts- und Sozialgeschichte des Mittelalters gewonnen werden. Damit die notwendigen Grundkenntnisse zur Geschichte des Mittelalters vorliegen, findet Ende November eine Überprüfung auf der Basis von „Büssem-Neher" statt (s. unten). Davon hängt der weitere Besuch des Proseminars ab. Voraussetzungen für den Leistungsnachweis sind die Anfertigung einer Hausarbeit, die insbesondere Interpretation und Auswertung von Quellen zu einem vorgegebenen Thema beinhaltet, sowie regelmäßige Anwesenheit und qualifizierte Mitarbeit. |