Kommentar |
Die „Res Gestae Divi Augusti" wurden vom ersten römischen Kaiser, Augustus, selbst verfasst. Das heute nicht mehr erhaltene Original wurde kurz nach seinem Tode, graviert in Bronzeplatten, vor seinem Mausoleum auf dem Marsfeld angebracht. Kopien wurden etwa gleichzeitig vielerorts im Reich aufgestellt. Das größte und wichtigste Fragment einer dieser Abschriften wurde bereits im 16. Jahrhundert von einem Gesandten des Kaisers Ferdinand I. im heutigen Ankara entdeckt. Im 19. Jahrhundert wurden ebenfalls in der Türkei weitere Fragmente gefunden, wodurch wir heute eine fast lückenlose Fassung eines Dokuments besitzen, das uns auf einzigartige Weise Augustus Selbstdarstellung und die propagandistisch gefärbte Beurteilung seiner Leistung vermittelt. |
Literatur |
Wichtige Literatur: - Textausgaben: Res Gestae. Tatenbericht, lateinisch, griechisch und deutsch, übersetzt von M. Giebel, Reclam-Taschenbuch Nr. 9773 (zur Anschaffung dringend empfohlen).
- Augustus. Meine Taten. Res Gestae Divi Augusti, übersetzt und herausgeg. von E. Weber, München, Zürich 2004.
- Bringmann, K.: Augustus, Darmstadt 2007.
- Eck, W.: Augustus und seine Zeit, München , 4. Aufl. 2006.
- Kienast, D.: Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt , 3. Aufl. 1999.
- Zanker, P.: Augustus und die Macht der Bilder, München 1987.
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