Inhalt/Ablauf: Das Praxisemester ist Teil des Hauptstudiums. Es können weder sozialwissenschafts- fremde, noch Tätigkeiten vor dem Vordiplom angerechnet werden. Grundsätzlich gilt das viermonatige Praxissemester ist nicht durch Tätigkeiten neben oder vor dem Studium ersetzbar. Jedoch können einschlägige berufliche Tätigkeiten nach dem Vordiplom angerechnet werden. Die Arbeits- und Lernbereiche sollten sich insbesondere in den folgenden Feldern befinden: · Sozialforschung und Politikberatung · Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Jugendhilfe · Evaluation, Qualitätssicherung und –kontrolle · Sozial-, Stadt- und Regionalplanung · Soziokulturarbeit · Gemeinwesenarbeit |