Die Kirche hat als communio sanctorum im Verlauf ihrer historischen Entwicklung in unterschiedlichen Ausdrucksweisen des sozialen Lebens und den damit verbundenen Formen der Institutionalisierung Gestalt angenommen. Aus der „Jesusbewegung" (Theissen) und der Urgemeinde der Frühzeit entwickelt sich im 4. Jhd. mit der sog. „konstantinischen Wende" das Christentum zur Staatsreligion und dient somit jahrhundertelang die gesellschaftliche und staatliche Ordnung zu legitimieren. Mit der Säkularisierung beginnt dann ab dem 18. Jhd. diese Engführung von Staat und Kirche sich langsam aufzulösen. Dieser Prozess führt dann zu einer Ausdifferenzierung von der „Religion der Gesellschaft" (Luhmann) und der Religion der Kirche auf der einen und Kirche und Religion (Luckmann) auf der anderen Seite. Zusätzlich geöffnet für Schüler und Gasthörer |