Beschreibung: Die Veranstaltung ist praxisorientiert angelegt und soll Grundwissen im Patentrecht (Schwerpunkt), im Arbeitnehmererfinderrecht sowie im Lizenz- und Kooperationsrecht vermitteln. Es wird ein Überblick Vertiefungsfächerkatalog PO 2002 - Inhalte - Produkt Engineering 69 über die verschiedenen Schutzrechtsarten im gewerblichen Rechtsschutz vermittelt. Folgende Fragen werden beantwortet: - Was ist eigentlich ein Patent? - Weshalb gibt es Patente? - Was kann durch Patente geschützt werden? - Welche Wirkung hat ein Patent? - Welchen Wert hat ein Patent? - Wann und in welcher Höhe erhält der Erfinder eine Vergütung? Im Einzelnen werden folgende Punkte behandelt: Voraussetzungen für die Patentierbarkeit; Neuheit und Stand der Technik; Erfinderische Tätigkeit und der maßgebliche Fachmann; Gewerbliche Anwendbarkeit; Das Recht an der Erfindung und das Erfinderpersönlichkeitsrecht; Die Wirkung des Patents und die Verletzungshandlungen; Aufbau und Abfassung einer Patentanmeldung; Das Patenterteilungsverfahren, der Einspruch und die Nichtigkeitsklage (Verfahrensrecht); Nationale Anmeldungen im Ausland, die europäische Patentanmeldung und die ; internationale Patentanmeldung nach dem PCT; Die Recherche zum Stand der Technik; Rechte und Pflichten eines Erfinders im Arbeitsverhältnis; Abgrenzung Erfindung/Verbesserungsvorschlag; Die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen; Das Lizenzvertragsrecht inkl. Aufbau des Patentlizenzvertrages; Forschungs- und Entwicklungskooperationsverträge Exkursion zum Patentinformationszentrum an der Universität Dortmund (bei ausreichender Teilnehmerzahl) Lernziele: Den Studierenden werden die Grundlagen der Schutzrechte im gewerblichen Rechtschutz vermittelt. Sie sind danach in der Lage, Recherchen über Schutzrechte durchzuführen und eigene Patentansprüche in Grundzügen zu formulieren. |