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Grundzüge des öffentlichen Rechts für die Soziale Arbeit und Kinder- und Jugendhilferecht (BA: Modul 9.2) - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Vorlesung Langtext
Veranstaltungsnummer Kurztext
Semester SS 2010 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Credits Belegung Keine Belegpflicht
Zeitfenster
Hyperlink
Sprache Deutsch
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen E-Learning
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Di. 10:00 bis 12:00 wöch. 13.04.2010 bis 20.07.2010  S04T Hörsaalzentrum - S04 T01 A02 Experimentierhörsaal      
Gruppe [unbenannt]:
 
 
Zielgruppen/Studiengänge
Zielgruppe/Studiengang Semester Pflichtkennzeichen
SA B.A., Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) 3 - 3
Zuordnung zu Einrichtungen
Bildungswissenschaften
Inhalt
Kommentar Die Vorlesung verbindet die Einführung mit einer Vorstellung der wichtigsten Gebiete des öffentlichen Rechts und der Einführung in juristische Arbeiten.
Es gibt einen Überblick über Gliederung und Struktur der Rechtsordnung, Rechtswege und Gerichte.

Recht ist ein historisch gewachsenes und gesellschaftlich bedingtes Normengefüge. Es soll erklärt werden, wie es entsteht, wie es sich von anderen Wissenschaftszweigen unterscheidet, was es leisten kann. Dabei werden auch die Studienschwerpunkte für das Sozialwesen erläutert und begründet. Insbesondere die Leistungsbereiche des Jugendhilferechts werden genauer dargestellt.

Im weiteren Verlauf werden Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und das Verwaltungsverfahren besprochen.
Die Anschaffung einer Gesetzessammlung, zumindest von SGB II, VIII und XII ist notwendig. Weitere einführende Literatur befindet sich im Semesterapparat.

Der Inhalt ist Bestandteil der später abzulegenden Teilfachprüfung Öffentliches Recht.

Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SS 2010 , Aktuelles Semester: SoSe 2024