Teilnahmevoraussetzung: Zwischenprüfung Die »STUDIENORDNUNG für das Studium des Lehramtes an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Grundschule / Haupt-, Real- und Gesamtschule für das Unterrichtsfach Mathematik an der Universität Duisburg-Essen (vom 29. Juni 2007)« regelt in: »§ 22 Zwischenprüfung (3) Die Ablegung der Zwischenprüfung ist Zugangsvoraussetzung für die Veranstaltungen des Hauptstudiums.« Entsprechend der Studienordnung und in Absprache mit den Mitgliedern des ZPA gilt von nun an für die Zulassung zu ALLEN Veranstaltungen des Hauptstudiums (Lehramt GHRGe, für das Fach und die Didaktik) als eine notwendige Bedingung, dass das Zwischenprüfungszeugnis vorgelegt werden muss. (Einziges Entgegenkommen: Das Zwischenprüfungszeugnis muss spätestens 8 Wochen nach Beginn der entsprechenden Veranstaltung des Hauptstudiums vorgelegt werden. Andernfalls kann die Veranstaltung nicht erfolgreich abgeschlossen werden und muss erneut besucht werden.). |