Kommentar |
Zu Beginn steht ein Überblick über die Leistungen zur Existenzsicherung im System der sozialen Sicherheit und über die historische Entwicklung dieses Systems, das heißt, ein Überblick von der Rechtsfürsorgepflichtverordnung über das Bundessozialhilfegesetz bis zu "Hartz IV". Vertieft werden dann die Leistungen des Sozialgesetzbuches Band II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) behandelt. Dieses Gesetz erfasst ab 2005 als Fürsorgegesetz über 6 Millionen Menschen. Zunächst wird der Aufbau des Gesetzes erläutert, dann wird an einem Einführungsfall der Anspruchsaufbau für Arbeitslosengeld II besprochen und die Leistung berechnet. Dazu gehört auch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Die einzelnen Bestandteile des Bedarfs Struktur und Entwicklung der Regelleistung, Mehrbedarf, Unterkunft, einmalige Leistungen) werden danach vertieft und in Beziehung zu anderen Leistungen der sozialen Sicherheit gesetzt, insbesondere zum SGB XII (Sozialhilfe), zur Grundsicherung für Alte und Erwerbsgeminderte, zum Kinderzuschlag und zum Wohngeld.
Weitere Themen: Sonderbedarf und ergänzende Leistungen, Sozialversicherung, Umgang mit Schulden.
Form: Die Veranstaltung hat größtenteils Vorlesungscharakter. Anhand eines einführenden Falles und weiterer Materialien werden die Gesetzesvorschriften intensiv erörtert, und der Umgang mit den Rechtsquellen, mit Richtlinien und Empfehlungen geübt.
Die Anschaffung einer Gesetzessammlung zum SGB II und SGB XII ist notwendig. HINWEIS für das 3. Semester: Bitte beginnen Sie mit dieser Vorlesung, wenn Sie im nächsten Semester die Teilfachprüfung im öffentlichen Recht ablegen wollen! |