Diese Veranstaltung baut auf den "Grundzügen des Sozialleistungsrechts" auf und sollte im Folgesemester besucht werden. Es geht dabei um komplizierte Anrechnungsmodelle wie Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft und dann um den Grundsatz "Fördern und Fordern". Erörtert werden die Eingliederungsvereinbarung und die verschiedenen Eingliederungshilfen aus dem SGB II und SGB III. Besonderen Schwerpunkt haben die Zumutbarkeit von Arbeit, die Hilfen zur Mehraufwandsbeschäftigung (1-Euro-Jobs). Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten. Zwischen den Vorlesungen sind Termine eingebaut, in denen anhand vorgegebener Fragen Klausurfälle geübt werden. - Gesetzestexte wie in den vorhergehenden Veranstaltungen - Prüfungsmöglichkeiten: Modulprüfung Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt: Sozialrecht. Diese Vorlesung ist als Aufbauveranstaltung zur Vorlesung 9.3 nicht für das 3. Semester geeignet. Beginnen Sie das Modul mit den Vorlesungen 9.3 und (fakultativ ) 9.2, wenn Sie im nächsten Semester die Prüfung im öffentlichen Recht ablegen wollen. |