Schwerpunkt Individuelle Förderung „Mit dem Schulgesetz vom 27. Juni 2006 setzt das Land NRW den Rahmen für ein dynamisches und leistungsfähiges Schulsystem. Ziel ist die Schaffung eines Schulwesens, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Begabungen optimal nutzen und entfalten kann. Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes“ (aus dem Schulgesetz NRW Juli 2006). Das Berufskolleg als Bündelschule mit unterschiedlichster Schülerklientel bietet im Bereich ind. Förderung unterschiedliche Schwerpunkte, die im Begleitseminar bearbeitet werden können. So werden zum Beispiel der Umgang mit Schulmüdigkeit, Lernschwierigkeiten und Migrantenförderung ebenso wie die Förderung der lernstarken Jungendlichen und jungen Erwachsenen thematisiert. Beobachtungen im schulischen Kontext sowie entsprechende Maßnahmen zur ind. Förderung sollen im Seminar unter dieser Fokussierung in enger Verbindung mit der Praxissituation der Schule analysiert werden. Lern- und Förderdiagnostische Instrumente werden vor Ort erprobt und evaluiert. Unterrichtsversuche sind Bestandteil der Veranstaltung.
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