Das Arbeitsrecht ist in der Sozialarbeit bei der Organisation der eigenen Arbeit, aber auch für die Unterstützung von Klienten von Bedeutung. Vorgestellt wird das System des Arbeitsrechts mit seinen Zentralvorschriften im BGB und den wichtigsten arbeitsrechtlichen Einzelgesetzen. Besprochen wird der Arbeitsvertrag mit den wichtigsten Haupt- und Nebenpflichten. Spezielle Themen werden zusätzlich vertieft wie befristete Arbeit, Teilzeit und die Abgrenzung zur Selbständigkeit, Leiharbeit und Mindestlöhne. Auch die maßgeblichen tariflichen Regelungen für Sozialarbeit und spezielle Anforderung an Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen werden besprochen. Die Sammlung: Arbeitsgesetze (dtv) wird empfohlen Aktuelle Studienliteratur befindet sich im Semesterapparat 33. |