nur für das 4. und höhere Semester.
Nicht geöffnet für 3. Semester
Diese Veranstaltung baut auf den „Grundzügen des Sozialleistungsrechts“ (9.3) aus dem letzten Semester auf . Es geht dabei um komplizierte Anrechnungsmodelle wie Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft und dann mit einem Schwerpunkt zu dem Grundsatz „Fördern und Fordern“. Erörtert werden die Eingliederungsvereinbarung und die verschiedenen Eingliederungshilfen aus dem SGB II und SGB III, die Zumutbarkeit von Arbeit, die Hilfen zur Arbeit, und die Organisation und rechtlichen Voraussetzungen der Mehraufwandsbeschäftigung ( 1- Euro Jobs. )
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten.
Zwischen den Vorlesungen sind Termine eingebaut, in denen anhand vorgegebener Fragen Klausurfälle geübt werden. An diesen Tagen wird die Veranstaltung geteilt und der 2. Übungskurs findet um 16 Uhr statt.
Gesetzestexte wie in den vorhergehenden Veranstaltungen
Prüfungsmöglichkeiten: Modulprüfung Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt: Sozialrecht