Kommentar |
Leider fehlen weitgehend einheitliche Standards zur Durchführung des Hilfeplanverfahrens. Dieser Mangel wird immer wieder beklagt. Viele Jugendämter entwickelten Arbeitshilfen für das Hilfeplanverfahren, Landesbehörden haben entsprechende Empfehlungen und Handreichungen erstellt. Trotzdem ist die Praxis in den Jugendämtern ausgesprochen unterschiedlich ausgeprägt. Diese bundesweite Unterschiedlichkeit in der praktischen Umsetzung des Hilfeplanprozesses macht die Notwendigkeit einer Standardisierung der Dokumentation des Hilfeplans und des Hilfeplanverfahrens deutlich. Worauf kommt es in der Hilfeplanung an? Welche Ziele sind realistisch und überprüfbar? Was sollten Mindeststandards sein und wie können diese auch mit den Betroffenen verständlich bearbeitet werden? Wie kann eine wertschätzende und transparete Hilfeplanung aussehen? Anhand von Praxisbeispielen und Übungen wollen wir uns diesen Fragen nähern. |