Kommentar |
Lehrveranstaltungen sind üblicherweise entlang der Systematik des jeweiligen Faches aufgebaut, Beispiele aus der aktuellen Politik werden situativ zum besseren Verständnis des unterrichteten Stoffes herangezogen. In dem Kolloquium soll umgekehrt vorgegangen werden, indem reale Ereignisse des aktuellen Zeitgeschehens auf ihre öffentlich-rechtlichen Problemstellungen hin diskutiert werden.
Als Ausgangspunkte der Diskussion sollen i.d.R. ausführlichere Zeitungsartikel, insbesondere aus der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dienen, die dann um rechtswissenschaftliche Materialien ergänzt werden. Aktuelle Beispiele gibt es in hinreichender Anzahl: Genannt seien etwa verfassungsgerichtliche Verfahren zu der Hartz IV – Gesetzgebung, zu Überhangmandaten, zur Sicherungsverwahrung, zu der Abschiebung von Asylbewerbern oder zu dem nordrhein-westfälischen Landeshaushalt, aber auch andere Beispiele wie die Rolle der politischen Parteien (Parteiordnungsverfahren der SPD gegen Sarrazin, Bedeutung von Koalitionsverträgen), das neue ungarische Medienrecht, politische Karikaturen, die Figur des „Notstandsrechts“ z.B. in Ägypten, Wahlrecht und direkte Demokratie oder Forderungen nach Selbstverwaltung der Justiz in Rheinland-Pfalz.
Das Kolloquium steht Studierenden aller politikwissenschaftlichen Studiengänge offen (BA, MA, Diplom, Lehramt, Magister). Sein Verlauf wird stark von der Eigeninitiative der TeilnehmerInnen abhängen, so dass es sich insbesondere an Studierende richtet, die aufgrund ihrer bisherigen Studienerfahrungen über Grundkenntnisse im Verfassungsrecht verfügen. In jeder Sitzung steht 1 Stunde für die Diskussion zuvor festgelegter und vorbereiteter Fragen zur Verfügung. Zu Beginn findet jeweils eine „aktuelle halbe Stunde“ statt.
Die Veranstaltung ist nicht kreditiert und es werden keine Noten vergeben. Die Teilnahme an ihr kann jedoch Wunsch in das Abschlusszeugnis des Studiengangs aufgenommen werden. |