Kommentar |
Achtung: Die Veranstaltung beginnt nicht am 12., sondern am 19. Oktober!
Ziel und Gegenstand
Gegenstand des Seminars sind die historische Entstehung des Verfassungsstaates und seine gegenwärtige Ausprägung im Grundgesetz.
Die Lernziele sind erreicht, wenn die Studierenden im Verlauf des Seminars
- ein Verständnis für die Dialektik zwischen historisch-politischer Entwicklung als Prozess und dem Verfassungsrecht als Struktur entwickeln,
- sich die wichtigsten Prinzipien des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland angeeignet haben
- und zu einer eigenen Auseinandersetzung mit der Thematik angeregt worden sind.
Überblick über den Seminarablauf
Das Seminar ist Teil des Moduls „Politische Strukturen und Prozesse". Während „Politische Strukturen" verfestigte gesellschaftliche Verhältnisse darstellen, sind „Politische Prozesse" im Fluss befindliche Entwicklungen. Beide stehen in einem Zusammenhang: Strukturen („Polity") sind Resultat vorausgegangener Prozesse, stellen aber auch die Form dar, von der zukünftige Prozesse beeinflusst werden. Politische Prozesse („Politics") verändern diese politischen Formen aber auch - mal schneller wie in Revolutionen, mal langsamer über Reformen. „Verfassungsrecht" stellt in diesem Sinne eine Struktur dar. Sie ist historisch durch politische Entwicklungsprozesse geformt worden, beeinflusst und kanalisiert aber auch den je aktuellen politischen Prozess.
Das Seminar geht diesem Zusammenhang in drei Schritten nach. Nach einem Überblick über das Grundmodell des demokratischen Rechts- und Sozialstaates geht es in einem ersten Teil um die historische Herausbildung seiner Kernelemente „Absolutismus", „Souveränität", „Rechtsstaat" und „Demokratie". Hierzu werden als Begleitlektüre einzelne Abschnitte des Buches von Martin Kriele, Einführung in die Staatslehre, herangezogen, das generell zur Anschaffung empfohlen wird. In einem zweiten Teil geht es um die aktuelle Ausprägung dieser Kernelemente in dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Das soll anhand der Staatszielbestimmungen „Rechtsstaat", „Demokratie", „Sozialstaat" und „Bundesstaat" sowie der „Grundrechte" geschehen. In dem Seminar soll auch die Frage thematisiert werden, wie diese Kernelemente aufrechterhalten werden können, wenn sich die gesellschaftlichen Funktionen des Nationalstaates unter Bedingungen von Globalisierung und Europäisierung verändern.
Didaktik und Methodik, Prüfungen
In dem Ablaufplan sind Texte angegeben, die zu den jeweiligen Seminarterminen von allen TeilnehmerInnen gelesen und gemeinsam erörtert werden sollen. Der Vor- und Nachbereitungsaufwand wird deshalb für alle TeilnehmerInnen hoch werden.
Zu Beginn einer jeden Stunde soll durch 15 minütige studentische Referate ein Rückblick auf die vergangene Stunde eingebracht werden.
Die Prüfung erfolgt als mündliche Einzel- oder Gruppenprüfung direkt im Anschluss an das Seminar.
Einführung (19. Oktober)
- Erläuterungen zu Inhalten, Arbeitsweise, Prüfungen und Literatur
I. Überblick: Recht und Verfassungsrecht (26. Oktober, 02. November)
- Was ist Recht? (Wesel, S. 21 - 49)
3. Das Grundmodell des demokratischen Verfassungsstaates nach dem Grundgesetz ( Möllers, S. 39 - 61)
II. Strukturen und Prozesse: Staat, Verfassungsstaat, Demokratischer Verfassungsstaat (09., 16., 23., 30. November, 07. und 14. Dezember)
(Generelle Hintergrundinformation durch Geiss, Ziff. 87, 91, 101 und 105)
- Souveränität und Absolutismus (Kriele, §§ 9 - 14)
- Der Verfassungsstaat im England des 17. Jahrhunderts (Kriele, §§ 24 - 30)
- Gewaltenteilung und Menschenrechte in den USA (Kriele, § 31 - 36)
- Die französische Revolution 1789 und 1792 (Kriele, § 37 - 44)
- Rechtsstaat und Demokratie in Deutschland I: Die Stein-/Hardenbergschen Reformen in Preußen (Kriele, § 79 - 80; Frotscher/Pieroth, S. 95 - 115)
9. Rechtsstaat und Demokratie in Deutschland II: Paulskirchenverfassung, Weimarer Reichsverfassung, NS-Recht (Kriele, § 80 - 81; Frotscher/Pieroth, S. 145 - 174; Dürig/Rudolf, S. 213 - 219)
III. Die Kernprinzipien des Grundgesetzes:(21. Dezember, 11., 18., 25. Januar, 01. Februar)
10. Das Rechtsstaatsprinzip (Grimm 2009)
11. Grundrechte (Grimm, 1985)
12. Das Demokratieprinzip (Dreier)
13. Die Wirtschafts- und Sozialverfassung (Wesel, S. 97 - 110; Herzog)
14. Das Bundesstaatsprinzip (Bundeszentrale für pol. Bildung, S. 4 - 9, 19 - 29, 42 - 53)
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Literatur |
Bundeszentrale für politische Bildung (2008), Föderalismus in Deutschland. Informationen zur politischen Bildung, Heft 298, Bonn
Dreier, Horst (1997), Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes, in: JURA 5/1997, S. 249 - 257
Frotscher, Werner; Pieroth, Bodo (2007), Verfassungsgeschichte, 6., überarbeitete Auflage, München: Beck
Geiss, Immanuel (2002), Geschichte im Überblick, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt, Ziff. 87, 91, 101, 105, 113
Grimm, Dieter (1985), Grundrechte, in: Ders. (Hg.), Einführung in das öffentliche Recht, Heidelberg: C.F.Müller. UTB, S. 45 – 82
Grimm, Dieter (2009), Stufen der Rechtsstaatlichkeit. Zur Exportfähigkeit einer westlichen Errungenschaft, in: Juristenzeitung 12/2009, S. 596 – 600
Herzog, Roman (1974), Sperre für den Sozialismus, DIE ZEIT, 29.3.1974
Kriele, Martin (2003), Einführung in die Staatslehre, 6. überarb. und erw. Auflage, Stuttgart: Kohlhammer
Möllers, Christoph (2009), Das Grundgesetz. Geschichte und Inhalt, München: Beck
Wesel, Uwe, (2000), Juristische Weltkunde, 8. Auflage, Frankfurt/Main: Suhrkamp
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