Dies ist eine Wahlpflichtveranstaltung im rechtswissenschaftlichen Modul. Diese Veranstaltung kann zusammen mit der Veranstaltung 9.1 als Gegenstand der Modulteilprüfung gewählt werden. In dieser Veranstaltung werden aus dem Familienrecht (= 4. Buch des BGB) nur diejenigen Teilbereiche durchgenommen, die eine hohe praktische Relevanz im Bereich der Sozialen Arbeit besitzen. Demgemäß sind Gegenstand der Vorlesung die elterliche Sorge einschließlich des Umgangsrechts, die Beistandschaft und Adoption sowie die zwei verbundenen Gebiete der Vormundschaft und Pflegschaft. Die Teilnehmer benötigen unbedingt einen Gesetzestext des BGB und des LPartG, hilfreich, aber nicht notwendige Voraussetzung ist auch der Gesetzestext des FamFG und des SGB VIII. Studienempfehlung: zwischen dem 2. und 4. Semester Im Übrigen wird auf die unterrichtsbegleitenden Materialien verwiesen, die als pdf.Datei abgerufen werden können unter: www.uni-due.de/bildungswissenschaften/schwedhelm/ |