Kommentar |
Der Schutz von Kindern vor Gefährdungen für ihr Aufwachsen ist das Interesse, die gemeinsame Verantwortung und Aufgabe von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe. Um diesen Schutzauftrag, seit 01.10.2005 § 8a SGB VIII, kompetent wahrnehmen zu können, ist es wichtig, die Wahrnehmungs- und Handlungskompetenzen im Hinblick auf mögliche Gefährdungen zu schärfen und weiter zu entwickeln. Die neuen gesetzlichen Regelungen fordern dazu heraus, Verfahrensstandards im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen zu entwickeln und werden exemplarisch anhand von Fallbeispielen den TeilnehmerInnen vorgestellt und gemeinsam erörtert. Des Weiteren erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick über Kooperationsformen innerhalb der Jugendhilfe und frühe Hilfen, die einen zentralen Stellenwert im Rahmen der Kinderschutzdiskussion einnehmen. |