Der rechtliche Anspruch und die Ausgestaltung einer veränderten Beteiligung am gerichtlichen Verfahren sind Herausforderung und Chance zugleich. Die Beratung in Fragen der Partnerschaft gem. § 17 SGB VIII und die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge nach § 18 SGB VIII als Aufgabe des Jugendamtes erfordert ein planvolles Vorgehen von der Gestaltung des ersten Treffens bis zur Vereinbarung einer einvernehmlichen Regelung. Das methodische Vorgehen im Umgang mit Konfliktpartnern bei der Entwicklung von Lösungsansätzen zum Wohle des Kindes wird gemeinsam erprobt. Wie können die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen? Wie können Kinder und Jugendliche in den Beratungsprozess einbezogen werden? Im zweiten Teil der Veranstaltung geht es um die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren gem. § 50 SGB VIII. Neue gemeinsame Anforderungen an die beteiligten Professionen wie z.B. die Ausgestaltung des „Beschleunigten Verfahrens“ sind zu erfüllen. Die sozialpädagogische Befunderhebung und die Berichterstattung sind ebenfalls Gegenstand der inhaltlichen Auseinandersetzung. Das Seminar stellt eine Verknüpfung zwischen Rechtswissen und praktischer Umsetzung im Beratungskontext in der Sozialen Arbeit her. |