Nach dem Zusammenbruch der autokratischen Regimen ergibt sich für junge Demokratien häufig ein zentrales Problem: Wie verhalte ich mich zum Unrecht und den Menschenrechtsverletzungen im vorangegangenen autokratischen System? Wähle ich den Weg einer schonungslosen Aufarbeitung – mit der Gefahr die Bevölkerung zu spalten und das gerade erst entstandene System mit Konflikten zu belasten? Oder entscheide ich mich für Amnestie und Amnesie – mit der Gefahr, dass ein bestimmtes Kapitel der Vergangenheit unbewältigt bleibt und nicht aufgearbeitet wird?
Auf der Basis einer politikwissenschaftlichen und philosophischen Auseinandersetzung mit der Frage „Erinnern oder Vergessen?“ wird ein Analyseschema für die tatsächliche Aufarbeitung in den Untersuchungsstaaten erarbeitet.
Typische Formen der Aufarbeitung sind Wahrheitskommissionen (z.B. Südafrika), Lustration (z.B. Polen), Gerichtsverfahren (z.B. Kambodscha) oder Historikerkommissionen (z.B. Ungarn). Dabei muss zwischen einer juristischen, einer politischen und einer wissenschaftlichen Aufarbeitung unterschieden werden. Im Seminar soll der Frage nachgegangen werden, welche Wege der Aufarbeitung des vergangenen Unrechts in verschiedenen Staaten der Welt beschritten wurden und welche Konsequenzen diese Entscheidungen für den Demokratisierungsprozess und die politische Kultur in den jeweiligen Ländern besitzen.
Zu dieser Veranstaltung sind maximal 3 BA-Studierende des Moduls E3 Studium liberale eingeladen. Ausschließlich für E3-Studierende finden Sie die Anmeldebedingungen und die Online-Anmeldemaske auf der Seite www.uni-due.de/ios. Bitte melden Sie sich NICHT über LSF an, auch wenn dies möglich sein sollte. |