Kommentar |
Der Begriff Genozid, ein Kunstwort aus dem griechischen „genos“ (Stamm, Rasse, Volk) und dem lateinischen „caedere“ (töten), wurde durch den polnisch-jüdischen Juristen Raffael Lemkin geprägt. Am 9. Dezember 1948 hielt er in der, durch die Vollversammlung der UNO verabschiedeten, „Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide” Einzug in das Völkerrecht. In der Übung wollen wir die Vorgeschichte dieser rechtlichen Verankerung nachvollziehen und uns kritisch mit der Verwendung des Begriffs, den Problemen seiner Definition, seiner Abgrenzung von anderen Formen staatlicher Gewalt und den ihn betreffenden Kontroversen innerhalb der Geschichtswissenschaft befassen. In einem zweiten Schritt werden die aus dieser theoretischen Reflexion gewonnenen Erkenntnisse anhand von Massenmorden aus dem 20. Jahrhundert, wie jenen an den Armeniern im Osmanischen Reich, den Herero in Deutsch-Südwestafrika und den Tutsi in Ruanda, diskutiert.
Anforderungen:
Regelmäßige und aktive Teilnahme sowie die Übernahme eines Kurzreferats. |
Literatur |
- Barth, Boris: Genozid. Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen, München 2006. - Moses, A. Dirk: Genocide. Critical Concepts in Historical Studies, 6 Bände, London u.a. 2010.
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Bemerkung |
Modulzuordnungen: Neueste Zeit GHR Neuere Geschichte Sektorale Geschichte: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Außereuropäische Geschichte Vertiefung Gesellschaftslehre: Modul 2, 5
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