Kommentar |
Karl Bühler hat in seiner Sozialpsychologie den Beweis geführt, dass am Ausgangspunkt eines jeden echten Gemeinschaftslebens zeichenvermittelte Sozialhandlungen besonderer Art stehen müssen, weshalb es darum gehen muss, die besondere Art der Zeichen zu analysieren, die dazu geeignet sind, Sozialhandlungen zu ermöglichen, wie es andererseits erforderlich ist, den semiotisch konstituierenden Charakter von (Sozial-)handlungen von sonstigen Tätigkeiten herauszuarbeiten. Die theoretischen Befunde sollen anhand einer Reihe von Beispielen überprüft werden.
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