Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über die für den Studiengang wichtigsten Gebiete des öffentlichen Rechts. Sie beginnt mit einem Überblick über Gliederung und Struktur der Rechtsordnung sowie der Gerichtszweige. Im Anschluss werden die für das weitere Verständnis notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen vermittelt (Gesetzgebung und Grundrechte).
Der Schwerpunkt der Vorlesung liegt auf dem Verwaltungsrecht. Nach einer Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (Grundbegriffe des Verwaltungsrechts, Überblick über das Verwaltungsverfahren, Funktion von Verwaltungsrichtlinien) stehen die Rechtsgebiete im Vordergrund, die für das Sozialwesen von besonderer Bedeutung sind. Es wird insbesondere ein Überblick über das Kinder- und Jugendhilferecht gegeben.
Die Studierenden sollen durch die Vorlesung in die Lage versetzt werden, Sachverhalte rechtlich einzuordnen und juristische Fachbegriffe richtig anzuwenden. Die theoretischen Ausführungen werden anhand von (möglichst aktuellen) Beispielen aus der Praxis erläutert.
Die Anschaffung einer Gesetzessammlung ist notwendig. Weitere Hinweise hierzu wird es in der ersten Vorlesungsstunde geben.
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