Kommentar |
Die Vorlesung verbindet die Einführung mit einer Vorstellung der wichtigsten Gebiete des öffentlichen Rechts. Es gibt einen Überblick über Gliederung und Struktur der Rechtsordnung, Rechtswege und Gerichte und die Funktion von Verwaltungsrichtlinien.
Recht ist ein historisch gewachsenes und gesellschaftlich bedingtes Normengefüge. Es soll erklärt werden, wie es entsteht, wie es sich von anderen Wissenschaftszweigen unterscheidet, wie mit Vorschriften umgegangen wird, die Ansprüche begründen, und worauf bei der Umsetzung zu achten ist. Dabei werden auch die Studienschwerpunkte für das Sozialwesen erläutert und begründet. Insbesondere die Leistungsbereiche des Jugendhilferechts werden genauer dargestellt.
Im weiteren Verlauf werden Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und das Verwaltungsverfahren behandelt. Die Anschaffung einer Gesetzessammlung, zumindest von SGB II, VIII und XII ist notwendig. Der Inhalt ist Bestandteil der Teilfachprüfung Öffentliches Recht. Einführende Literatur wird mit einer Liste vorgestellt und befindet sich im Semesterapparat in der Bibliothek. |