Kommentar |
Enthusiastisch und begeistert starten viele Gründer/innen ihre Vorhaben gemeinsam ohne sich vertraglich abzusichern. Im Gegenteil, die Arbeit an einem Gesellschaftsvertrag wird als lästig und überflüssig empfunden. Doch auch ohne GbR-Vertrag entstehen gegenseitige Rechtsansprüche, die über das Bürgerliche Gesetzbuch durchgesetzt werden können und erhebliche Konsequenzen für alle Beteiligten haben. Wichtig ist also zu wissen, welche Themen vertraglich geregelt werden sollten, welche Folgen sich durch ein Tun oder Unterlassen ergeben und wie eine Vertragsgestaltung im Idealfall aussieht. Neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden auch die vertraglichen Möglichkeiten der Unternehmergesellschaft und der GmbH einbezogen. Zusätzlich zum fachlichen Knowhow erhalten die Teilnehmenden praktische Handlungshilfen wie ein Vertragsmuster und Formulierungsbeispiele, um Verträge individuell gestalten zu können.
Termin: 12.11.2012, 14-16:00 Uhr, Anmeldung bis zum 05.11.2012 über unsere Homepage |