Kommentar |
Soziale Stadt(teil)entwicklung: vom Sonderprojekt zur Regelaufgabe
14 Jahre nach Start des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" im Jahr 1999 (inzwischen in "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" umbenannt) sind integrierte Entwicklungskonzepte für benachteiligte Stadtgebiete zu einem weit verbreiteten Kerninstrument einer sozial- und bewohnerorientierten Stadterneuerungspolitik geworden (vgl. www.sozialestadt.de). Seither sind in 600 Stadtquartieren in über 375 Kommunen entsprechende Stadtteilprogramme initiiert worden. Die wesentliche Aufgabe dieser mit staatlichen Mitteln geförderten Entwicklungskonzepte besteht in der gebietsbezogenen Verknüpfung von städtebaulichen, infrastrukturellen, sozialen, ökonomischen, kulturellen, umweltbezogenen und anderen relevanten Ressourcen und Aktivitäten, um auf diese Weise einen „synergetischen Mehrwert" gegenüber herkömmlichen sektoralen Handlungsansätzen zu erzeugen.
Gerade in den Soziale-Stadt-Gebieten mit einer langen Laufzeit der Förderung stellt sich allerdings zunehmend die Frage, wie die erreichten positiven Veränderungen auch über das Ende des Förderzeitraums hinaus (i.d.R. max. 10 Jahre) gesichert werden können und welche konzeptionellen, organisatorischen und politischen Vorkehrungen dafür geschaffen werden müssen („Verstetigungsproblematik"). Denn trotz aller Erfolge sind gebietsbezogene Handlungsprogramme per Definition lediglich zeitlich befristete „Sonderprojekte" jenseits der normalen Verwaltungsstrukturen, in denen es nach wie vor schwer fällt, die anspruchsvollen Prinzipien integrierter und sozialraumorientierter Arbeitsweisen in die Praxis umzusetzen.
Angesichts der drängenden sozialpolitischen Herausforderungen in unseren Städten (Arbeitslosigkeit, Armut, Ausgrenzung, Segregation etc.) sollten deshalb systematisch neue Wege beschritten werden, um die regulären Ressourcen der einzelnen Verwaltungsressorts gezielter als bislang zur Stabilisierung und Entwicklung benachteiligter Stadtgebiete zu nutzen. Mittelfristiges Ziel muss es dabei sein, die integrierte Stadt(teil)entwicklung zu einer ressortübergreifenden Daueraufgabe der gesamten Stadtverwaltung zu machen. Dies gilt umso mehr, als die Bundesregierung die Fördermittel für das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ seit 2011 drastisch gekürzt hat. In der Veranstaltung „Soziale Stadt(teil)entwicklung: vom Sonderprojekt zur Regelaufgabe" soll der Frage nachgegangen werden, auf welchem Weg dieses Ziel erreicht werden könnte. |