Kommentar |
Das Recht besteht einerseits aus Gesetzen, Regeln und Entscheidungen, die von politischen Institutionen, Akteuren oder Gemeinschaften erzeugt und durchgesetzt werden. Die Elemente des Rechts hängen daher oft von jeweiligen historischen Umständen, Macht oder sogar Gewalt ab. Andererseits tritt das Recht nie als bloße Ordnung, Macht oder Gewalt auf. Es beansprucht vielmehr, „zurecht“ zu bestehen und Befolgung zu verlangen, also gerecht zu sein oder wenigstens aus anderen guten Gründen oder gerechtfertigterweise zur Anwendung zu kommen. Dieser Anspruch muss sich dabei nicht immer auf einzelne rechtliche Regeln oder Urteile richten, sondern er kann auch die Existenz des Rechtssystems als ganzen betreffen.
In diesem Kurs werden verschiedene Bestimmungen des Rechts insbesondere mit Blick auf das jeweilige Verhältnis des Rechts zur Moral diskutiert. Im Ausgang von der mittlerweile schon klassischen Debatte zwischen H.L.A. Hart und Lon Fuller aus den 1950er Jahren über die Verstehbarkeit des Rechts ohne Rekurs auf moralische Kategorien sollen die wichtigsten rechtsphilosophischen Ansätze in ihren Grundzügen erörtert werden. |