Kommentar |
In Kapitel 4 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen" wird ausdrücklich gesagt, dass die im Fremdsprachenunterricht erworbenen Kompetenzen den Lernenden ermöglichen „zwischen den Sprechern zweier Sprachen, die nicht direkt miteinander kommunizieren können, übersetzend und dolmetschend zu vermitteln". Damit dies Ziel sinnvoll verwirklicht werden kann, sollen die Studierenden über die Geschichte der Fremdsprachenmethodik/-didaktik informiert werden, sich mit den verschiedenen Fertigkeiten im FU auseinandersetzen und sich anschließend mit unterschiedlichen Ansätzen des Übersetzens/Dolmetschen befassen.
Mit diesem Wissen sollen sie dann in der Lage sein, dem Übersetzen und Dolmetschen im Fremdsprachenunterricht einen zweckmäßigen Platz einzuräumen. |