Kommentar |
In dieser Veranstaltung soll den Studierenden das Betreuungsrecht näher gebracht werden. Da es sich hierbei um ein nicht unwichtiges Feld der Sozialen Arbeit handelt, werden nicht nur die Vorschriften des materiellen Rechts behandelt, sondern auch die des formellen Rechts. Natürlich werden auch andere Möglichkeiten der Alters-, Krankheits- und Gebrechlichkeitsvorsorge behandelt. Die Teilnehmer dieser Veranstaltung sollten nach Möglichkeit schon BGB I und Familienrecht gehört haben, da dieses Vorwissen für das Verständnis erforderlich ist. |