Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Struktur des öffentlichen Rechts und seine Rechtsquellen. Ziel der Lehrveranstaltung ist es – neben der Vermittlung rechtlichen Grundwissens im Bereich des Sozialrechts – Methodenverständnis und den Umgang mit sozialrechtlichen Normen zu vermitteln.
Der inhaltliche Schwerpunkt wird auf die Grundlagen des Sozialrechts und das System der Sozialversicherung gelegt; dabei wird gesondert auf das Kinder- und Jugendhilferecht eingegangen. Insgesamt werden hierbei nicht nur die rechtlichen Aspekte vertieft, sondern auch die sozialpolitischen Hintergründe miteinbezogen. |