Kommentar |
Seminarthema und -ablauf: Die Einkommensverteilung zwischen Firmeninhabern und Beschäftigten sowie weitere Arbeitsbedingungen werden nicht allein durch gesetzliche Vorgaben oder unilaterale Entscheidungen der Arbeitgeber festgelegt; vielmehr wird dies – in je nach Betrieb, Branche und Land unterschiedlichem Maße – auch durch kollektive Akteure (Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) ausgehandelt. Diese kollektiven Formen des Interessenausgleichs unterliegen seit geraumer Zeit einem tiefgreifenden Strukturwandel. Stichworte sind hier die Dezentralisierung der industriellen Beziehungen, der abnehmende Deckungsgrad von Tarifverträgen und die Ausweitung tariffreier Bereiche, Mitgliederschwund bei Gewerkschaften wie auch bei Arbeitgeberverbänden – aber auch Gegenbewegungen in Reaktion darauf, wie etwa Organizing-Kampagnen von Gewerkschaften und die Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung von Tarifverträgen.
Vor diesem Hintergrund möchte das Seminar zunächst grundlegende Kenntnisse über die Akteure und Prozesse der kollektiven Selbstregulierung vermitteln und zum besseren Verständnis der Eigenheiten des deutschen Systems industrieller Beziehungen beitragen. Anschließend werden wir uns auf Basis der Fachliteratur mit zentralen Thesen und empirischen Erkenntnissen zum längerfristigen Strukturwandel der industriellen Beziehungen auseinandersetzen. Schließlich wenden wir uns im dritten Teil des Seminars ausgewählten Themen und Kontroversen zu, die aktuell die Fachdebatte und auch die öffentliche Debatte in Deutschland beschäftigten – so etwa die Entstehung von Spartengewerkschaften für einzelne Berufsgruppen (Piloten, Ärzte, Lokführer), die in jüngster Zeit ein neues Gesetz zur Tarifeinheit hervorgerufen haben.
|