Kommentar |
Die Medizinethik befasst sich mit ethischen Problem medizinischen Handelns. Mit dem ärztlichen und pflegerischen Ethos gibt die Medizin den Akteuren Leitlinien für ihr Handeln vor. Die vorgegebenen Leitbilder erweisen sich allerdings angesichts der technischen Entwicklung und des erweiterten Handlungsspektrums als nur begrenzt leistungsfähig. Die fast 10jährige Diskussion um die Patientenverfügung macht dies ebenso deutlich wie die anhaltende Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von aktiver Sterbehilfe.
Das Seminar wird sich schwerpunktmäßig mit den ethischen Fragen, die sich im Umgang mit Sterben und Tod ergeben, beschäftigen. In einem ersten Schritt sollen vorbereitend Grundfragen, die die theoretische Fundierung dieser Bereichsethik betreffen, erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt sollen für das Problemfeld einschlägige Grundbegriffe wie der Würdebegriff und das ‚Recht auf Leben‘ präzisiert werden. Auf dieser Grundlage sollen dann die die Bedingungen, die für ein humanes Sterben und die Zulässigkeit von Sterbehilfe erfüllt sein müssen, erörtert werden. |
Bemerkung |
B.A. LA GyGe: M6: SE Angewandte Ethik B.A. LA HRGe: M6: SE Angewandte Ethik LA GyGe (LPO 2003): M VI: AK Medizinethik B.A. (ab WS 2012/13): M6: SE Angewandte Ethik B.A. (PO 2009): M VI: AK Medizinethik
Zusätzlich geöffnet für:
MMM, Medizin-Management (Master of Arts) Den Medizin-Management- Studierenden wird empfohlen, das Seminar erst zu besuchen, wenn die Vorlesung „Einführung in die Ethik“ gehört wurde. |