Kommentar |
Die fundamentale Debatte in der Rechtsphilosophie ist die zwischen sogenannten Rechtspositivisten und Naturrechtstheoretikern. Die Debatte lässt sich als eine Debatte über die Bedingungen der Geltung positiven Rechts verstehen und dreht sich dabei vor allem um die Frage nach der Beziehung zwischen Recht und Moral. Rechtspositivisten vertreten die sogenannte Trennungsthese und behaupten, dass auch unmoralische Gesetze gültiges (geltendes) Recht sein können, während Naturrechtstheoretiker eben das bestreiten und an dem alten Gedanken „lex iniusta non est lex“ (ein ungerechtes Gesetz ist gar kein Gesetz) festhalten. Im Seminar werden wir zentrale Texte dieser Debatte lesen. Dazu gehören Ausschnitte aus H.L.A. Harts Klassiker The Concept of Law wie auch Gustav Radbruchs einflussreicher Aufsatz „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“. |