Im ersten Teil werden behandelt:
Grundzüge des StGB, d.h., die Studierenden sollten danach in der Lage sein, sich in dem System des StGB bewegen zu können und über die am häufigsten vorkommenden Delikte Aussagen treffen zu können.
Im zweiten Teil werden behandelt:
Die Grundzüge des BtMG unter besonderer Berücksichtigung von § 10a BtMG und § 35 BtMG.
Im dritten Teil werden behandelt:
Grundzüge des Strafverfahrens und des Jugendstrafverfahrens unter besonderer Berücksichtigung des JGH.
Im vierten Teil werden behandelt:
Grundzüge des Strafvollzugsrecht und der Bewährungshilfe. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden Grundlagen zu vermitteln, die im Bereich der Sozialen Arbeit benötigt werden, wenn man in der Strafrechtspflege tätig sein möchte. |