Kommentar |
Unter „Prekärer Beschäftigung“ werden Arbeitsverhältnisse verstanden, die gering bezahlt werden, häufig nicht auf Dauer und Kontinuität angelegt sind und keine Absicherung durch die Sozialversicherung sowie nur geringe arbeitsrechtliche Schutzrechte aufweisen. Im Seminar wird die Situation der prekär Beschäftigten genauer beleuchtet und die folgenden Fragen behandelt: Sind atypische Beschäftigungsverhältnisse immer prekär? Wirken prekäre Beschäftigungsverhältnisse immer ausgrenzend? Welche Erscheinungsformen von Arbeitsverhältnissen werden unter dem Begriff „prekär“ zusammengefasst und welche Folgen ergeben sich für die Beschäftigten und den Sozialstaat? Welche Maßnahmen werden von der Sozialpolitik gegen prekäre Beschäftigung und ihre Folgen ergriffen und welche Strategien begünstigen ihre Entstehung? |