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Politikimplementation und Public Policy: Die öffentliche Verwaltung nach den Föderalismusreformen - Einzelansicht

  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Langtext
Veranstaltungsnummer Kurztext
Semester WiSe 2015/16 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen 38
Credits 5 Belegung Belegpflicht
Zeitfenster
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfristen
Einrichtung :
Fakultät für Gesellschaftswissenschaften

Einrichtung :
Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen E-Learning
Einzeltermine anzeigen
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Do. 10:00 bis 12:00 wöch. 29.10.2015 bis 11.02.2016  SG - SG U126   Fällt aus am 29.10.15; erste Sitzung am 5. Nov. 15 07.01.2016: Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer meines Seminars, 38 Präsenzveranstaltung
Gruppe [unbenannt]:
Zur Zeit keine Belegung möglich
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Dose, Nicolai , Prof. Dr.
Zielgruppen/Studiengänge
Zielgruppe/Studiengang Semester Pflichtkennzeichen
Powi B.A., Politikwissenschaft (Bachelor of Arts) 3 - 5
Zuordnung zu Einrichtungen
Sozialwissenschaften
Inhalt
Kommentar

Die öffentliche Verwaltung nach den Föderalismusreformen

Mit der Föderalismusreform I des Jahres 2006 erhielten die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und die Versorgung (Pensionen) der Landesbeamten und der auf ihrem Gebiet tätigen Kommunalbeamten sowie für das Dienstrecht. Von diesen Gesetzgebungskompetenzen machen die Länder zunehmend Gebrauch. Als Ergebnis zeigen sich erstens auseinander entwickelnde Besoldungshöhen: So werden Beamte in der Besoldungsgruppe A 13 in Bayern um ca. 13,5 Prozent besser besoldet als in Berlin. Zweitens ist ein zunehmend fragmentiertes Dienstrecht zu beobachten. Im Großen und Ganzen führen die zum Teil weitreichenden Reformen zu einer erhöhten Flexibilität innerhalb der Bundesländer beispielsweise durch die Abschaffung von Besoldungsgruppen und die Einführung einer modularen Qualifizierung. Da die Reformen jedoch nur zum Teil aufeinander abgestimmt sind, könnte die unterschiedliche Entwicklung des Dienstrechts in den Bundesländern den ländergrenzenübergreifenden Wechsel von Beamten beeinträchtigen. Insgesamt ergeben sich die folgenden Fragen, denen in dem Seminar nachgegangen werden soll:

  • Wie lassen sich die unterschiedlichen Besoldungshöhen in den Bundesländern erklären? Welche Rolle spielt dabei die Schuldenbremse, die mit der Föderalismusreform II des Jahres 2009 eingeführt wurde?
  • Wie fragmentiert ist das Dienstrecht im Vergleich der Bundesländer?
  • Welche Folgen lassen sich für die ländergrenzenübergreifende Mobilität ausmachen?
  • Welche langfristigen Folgen könnte die sich im Ländervergleich auseinanderentwickelnde Besoldungshöhe haben?
Literatur

Becker, Andreas/Tepke, Alexia, 2011: Besoldungsföderalismus statt einheitlichem Besoldungsrecht - eine aktuelle Bestandsaufnahme, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, Heft 10/2011, 325-333.

Dose, Nicolai, 2013: Modernisierung der staatlichen Ordnung auf dem Rücken der Beschäftigten?, in: Der Personalrat, 30. Jhrg., Heft 12/2013, 490-493.

Knopp, Lothar/Hagemeister, Bernadette, 2013: Aktuelle Befunde zu den Auswirkungen der Föderalismusreform I auf Landesbeamte, in: Landes- und Kommunalverwaltung, 23. Jhrg., Heft 4, 145-151.

Seeck, Erich/Rieger, Reinhard, 2011: Neues Laufbahnrecht der Norddeutschen Küstenländer, in: Recht im Amt, Heft 1, 1-9.


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2015/16 , Aktuelles Semester: SoSe 2024