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JP_Japanisch: Kommunikation_DU - Einzelansicht

  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Sprachkurs Langtext
Veranstaltungsnummer Kurztext
Semester SoSe 2016 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Credits 3 Belegung Belegpflicht
Zeitfenster
Hyperlink http://www.uni-due.de/ios
Weitere Links Institut für Optionale Studien
Sprache mehrsprachig
Belegungsfristen
Einrichtung :
Sprachkurse (E1)

Einrichtung :
Sprachkurse (E1)
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen E-Learning
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export für Outlook
Fr. 14:00 bis 15:30 wöch. von 22.04.2016  BC - BC 523       Präsenzveranstaltung
Gruppe [unbenannt]:
Zur Zeit keine Belegung möglich
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Sugita, Kinue
Zielgruppen/Studiengänge
Zielgruppe/Studiengang Semester Pflichtkennzeichen
alle Studiengänge, alle Studiengänge/Studienfächer -
Zuordnung zu Einrichtungen
Sprachkurse (E1)
Inhalt
Kommentar

Inhalte/Lernziele:

Der Kurs richtet sich an Studierende der Japanischen Sprache, die bereits über gute Kenntnisse verfügen.

Der Kursschwerpunkt liegt in der Kommunikation. Dabei wird vor allem solche Grammatik behandelt und vertieft, die für Gespräche nützlich ist.

 

Abschlussprüfung:

Die Abschlussnote setzt sich wie folgt zusammen:

•  Mündliche Aufgabe A 20%

•  Mündliche Aufgabe B 20%

•  Aktive Mitarbeit im Unterricht 10%

•  Mündliche Prüfung 50%

Literatur

Informationen folgen in der ersten Sitzung.

Bemerkung

Auch für Studierende der Japanischen Sprache geeignet.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:

• Vorkenntnisse im Japanischen von ca. 180 Unterrichtsstunden (z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Japanisch III oder Japanisch IV_Teil1).

Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

• Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.

Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:

• Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.

Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.

Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden.

Leistungsnachweis

Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:

Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:

• Anwesenheitspflicht

• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts

• Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)

• Bestehen der Abschlussprüfung

Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt.


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2016 , Aktuelles Semester: SoSe 2024