Kommentar |
Als eins der zentralen bürgerlichen Freiheitsrechte betrachten wir das Recht auf freie Meinungsäußerung. Obwohl niemand die Auffassung vertritt, dass dieses Recht uneingeschränkt Gültigkeit hat, haben die Einschränkungen nach den üblichen Auffassungen nichts mit dem epistemischen Status der geäußerten Meinungen zu tun. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bezieht sich nicht nur auf intellektuell respektable Ansichten, sondern auch auf Meinungen, für die es überhaupt keine guten Gründe gibt. Angesichts eines solchen Verständnisses stellt sich zum einen die Frage nach dem Sinn und den Grundlagen der Meinungsfreiheit; zum anderen stellt sich die Frage, warum nicht nur Meinungen, sondern auch deren Träger für ihre Meinungen kritisiert werden können, wenn sich der Schutz der Meinungsfreiheit auch auf intellektuell unverantwortbare Meinungen erstreckt. |
Literatur |
John St. Mill, Über die Freiheit, Stuttgart: Reclam (zur Anschaffung empfohlen)
W.K. Clifford, The ethics of belief, in: ders.: The ethics of belief and other essays, Amherst: Prometheus Books. (oder eine andere Ausgabe)
Harry Frankfurt, On bullshit. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. |