Kommentar |
In den 'reichen' Ländern arbeitete ein Drittel der Gesamtheit der Erwerbsbevölkerung (schon) 1990 als 'Profi' (Cohen and Kennedey 2013: 74-75). Gemeinschaften von Professionen (klassisch: Ärzteschaft, AnwältInnen) schließen sich mit Hilfe der Instanzen von Beruf (Kollegialitätsdiskurse) & Beruflichkeiten (der Staat implementiert berufsbezogene Ordnungen wie Erlasse von Lizensierungen der Berufe) gegenüber anderen Interessensgemeinschaften (Marktgemeinschaft, politische Gemeinschaft) ab. Diese Annahme der soziologischen Professionstheorie ist zum Zeitpunkt der Industrilalisierung entstanden. Sie vermutete, dass Professionen (als Bastionen der Demokratie) den Individuen das Recht auf die (politische) Mit-Gestaltung des Zusammenlebens schützen. Der "Zirkel" der Professionen entscheidet über die In- und Exklusion in die Gemeinschaft mit Hilfe von "meritokratischen Prinzipien" (individuelle Leistung), also über die Aufnahme von Individuen in den Kollegenkreis. Dieser Zirkel, so die Theorie weiter, dient auch als Nährboden für universalistische Ideen, z.B. einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung. Der Deal ist: (Klassische) Professionen haben als Gemeinschaft gesellschaftliche Privilegien (Autonomie), aber die Professionen dienen der Gesellschaft auch zum Schutz vor (unrechtmäßigen) Eingriffen von Seiten des Staates. Unter anderem müssen Professionen dazu eine Garantie einhalten, ihr Wissen auf einem Standard zu halten. Der Standard wird in (inter-)nationalen Berufsordnungen festgelegt. Professionstheorie, und das ist das Manko, geht von einzelnen Individuen oder von kollektiven (historischen) Individuen aus, die handeln. Sie nimmt selten einen Bezug auf das Ganze, d.h. sie vernachlässigt vor allem, dass Berufsordnungen von der Gesellschaft (der Nationen) "gemacht" sind. |