Kommentar |
Die Veranstaltung beginnt mit einem kurzen Überblick zum Sozialrecht, damit sich die Grundlagen hinreichend verfestigen. Diese Veranstaltung deckt zwei Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit ab. Im Schwerpunkt werden die rechtlichen Grundlagen für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vermittelt. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist nicht mehr nur das Gewähren von Hilfe, sondern auch eine selbstbestimmte Teilhabe in Gesellschaft und Arbeitsleben zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelegt. |