Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
• Der Kurs richtet sich an Studierende mit Sprachkenntnissen im Polnischen von ca. 120 Unterrichtsstunden (z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Polnisch A2) sowie an bilinguale Studierende, die Polnisch als Mutter-, Zweit- oder Haussprache sprechen und die Kenntnisse der polnischen Grammatik systematisieren und verbessern möchten.
Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
• Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |