Kommentar |
In dem Seminar werden Grundfragen der Rechtsphilosophie behandelt: a) Begriff und Geltung des Rechts (wobei die Schulen des Rechtspositivismus und der Naturrechtslehre miteinander konkurrieren), b) Funktion und moralische Verbindlichkeit des Rechts (wobei dem Liberalismus der Paternalismus und der Moralismus gegenüberstehen), c) Gerechtigkeitsprinzip und Gleichbehandlung (zu einem angemessenen Verständnis des Egalitarismus), und d) das Problem staatlichen Strafens (mit den zu prüfenden Rechtfertigungen über Vergeltung, Therapie und Abschreckung). |