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BS Ästhetik, Kultur- und Sozialphilosophie (M.A.): Pluralismus - Einzelansicht

  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Blockseminar Langtext
Veranstaltungsnummer Kurztext
Semester WiSe 2016/17 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Credits Belegung Belegpflicht
Zeitfenster
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfrist
Einrichtungen :
Philosophie
Geisteswissenschaften
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen E-Learning
Einzeltermine anzeigen
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-. 10:00 bis 18:00 Block 10.10.2016 bis 14.10.2016  R12V - R12 V05 D20   BLOCKSEMINAR   Präsenzveranstaltung
Gruppe [unbenannt]:
Zur Zeit keine Belegung möglich
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Weiler, Eva , Dr.
Zuordnung zu Einrichtungen
Philosophie
Inhalt
Kommentar

In modernen westlichen Gesellschaften enthält der Begriff "Pluralismus" meist sowohl eine beschreibende als auch eine wertende Komponente: unsere Gesellschaft zeichnet sich durch religiöse, kulturelle und ethnische Vielfalt aus, und diese Vielfalt soll als solche wertgeschätzt und geschützt werden. Zugleich sind westliche Demokratien jedoch Nationalstaaten, die, anders als multiethnische afrikanische oder asiatische Staaten, einerseits eine relative Homogenität voraussetzen – zumindest in Europa, etwas anders sieht es in den USA und Kanada aus –, andererseits unter dem Ideal der rein formalen Bürgerschaft jedem Bürger gerade unter Absehung all seiner Besonderheiten bestimmte Rechte zusichern wollen. Dieses Ideal scheint mehr und mehr unter Druck zu geraten: immer mehr religiöse, kulturelle und ethnische Gruppierungen fordern, gerade in ihrer Besonderheit und Andersartigkeit anerkannt zu werden, ihren eigenen Regeln und Praktiken nachgehen zu können und z.T. ihr eigenes Recht zu setzen. Nationalstaaten müssen daher entscheiden, wieviel Pluralität sie zulassen, besonders dann, wenn es um das Recht geht – also um etwas, das in der Geschichte des Rechtsstaates und der Demokratie immer als ein Medium betrachtet wurde, das auf Allgemeinheit und allgemeine Gültigkeit ausgerichtet ist. Diese Pluralität im Recht bzw. die Bemühung, das Recht zu pluralisieren, ist nicht nur im nationalen Kontext zu beobachten; vielleicht noch stärker wird sie in den letzten Jahren im internationalen und globalen Kontext sichtbar, wo nationale mit internationaler Gesetzgebung konkurriert und vor allem im Wirtschaftsrecht vielfältige neue rechtssetzende Akteure wie Unternehmen und Banken auftreten. Im Seminar sollen anhand von klassischen und aktuellen Texten zunächst die Begriffe der Pluralität und des Pluralismus untersucht werden, um dann zu fragen, welche Bedeutung diese Begriffe für die politische Repräsentation in Demokratien haben und wie sie sich auf die Gestaltung und Geltung des Rechts auswirken.

 

ACHTUNG: Es findet eine Vorbesprechung zum Blockseminar statt am 28.09.2016 um 16.00 Uhr in R12 V05 D20.

 

Bemerkung

B.A. LA GyGe: M6: SE Politische Philosophie/Sozialphilosophie; M8: SE Kulturphilosophie; M11: SE Praktische Philosophie
B.A. LA HRGe: M6: SE Politische Philosophie/Sozialphilosophie; M7: SE Kulturphilosophie
LA GyGe (LPO 2003): M IV: AK Rechtsphilosophie
LA GHR (LPO 2003): M IV: AK Rechtsphilosophie
B.A. (ab WS 2012/13): M6: SE Politische Philosophie/Sozialphilosophie; M8: SE Kulturphilosophie; M11: SE Praktische Philosophie
B.A. (PO 2009): M IV: AK Rechtsphilosophie
M.A. (ab WS 2012/13): Id, IId, IIId: SE Ästhetik, Kultur- und Sozialphilosophie


Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2016/17 , Aktuelles Semester: SoSe 2024